|
Geschäftsbedingungen der Firma
A.) Allgemeines
1.Unsere
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung
dieser Geschäftsbedingungen .
2.Unser Auftraggeber erkennt diese
Geschäftsbedingungen an, wenn er ihnen nicht innerhalb einer Frist von
8 Tagen ab Zugang ausdrücklich schriftlich widerspricht . Nach
Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen ist ein Widerspruch
generell nicht mehr möglich.
3.Von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen unseres Auftragsgebers
sind nur wirksam, wenn sie für jeden einzelnen Auftrag von uns
schriftlich anerkannt wurden .
4.Alle Kosten für die zur
Aufstellung einer Anlage bzw. Maschine notwendigen behördlichen
Genehmigungen und Abnahmeprotokolle sind, sofern für den konkreten
Auftrag nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, vom Auftraggeber zu
tragen.
B.) Angebot,
Angebotsunterlagen, Abschluss
1.Unser Angebot
ist freibleibend. Eine Auftragserteilung wird erst mit Zugang unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung bindend.
2.Ergänzungen jeder Art bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.In Bezug auf die technischen
Eigenschaften der von uns vertriebenen Verpackungstechnik gelten, sofern
nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, die in den Prospekten ausdrücklich
genannten technischen Parameter und zugesicherten Eigenschaften .
4.Alle Angebotsangaben sowie
dazugehörige Berechnungen und Zeichnungen sind und bleiben generell
unser geistiges Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht.
Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche
vorherige Zustimmung keinen Dritten, insbesondere Wettbewerbsfirmen, zugänglich
gemacht werden.
5.Liefern oder fertigen wir
Maschinen und technische Ausrüstungen nach Packmustern, Folien,
Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen des Auftraggebers, so haftet
dieser für die Rechtmäßigkeit. Das Bestehen eventueller gewerblicher
Schutzrechte Dritter wird von uns generell nicht geprüft.
6.Probematerial, das uns vom
Auftraggeber auf Anforderung kostenlos zu überlassen ist, wird auf
Wunsch auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt , wobei wir keine
Haftung für dabei auftretende Schäden übernehmen.
7.Maschinen und Anlagen werden
grundsätzlich ohne die erforderlichen Energiequellen angeboten. Die
gilt auch für pneumatisch betriebene Maschine, bei denen der
Drucklufterzeuger nicht im Angebot enthalten ist.
C.) Preis und Zahlung
1.Unsere Preise
verstehen sich in Euro netto ab Werk oder Lager ohne Mehrwertsteuer.
Verpackung, Fracht und Transportversicherung werden gesondert aufgeführt.
Bei Lieferungen ins Ausland sind Zölle,
Spesen und Grenzabgaben nicht im Preis enthalten.
2.Die Bezahlung unserer
Rechnungsforderungen ist ohne jeden Abzug gemäß der im Einzelfall
getroffenen Zahlungsvereinbarung frei ans uns zu leisten. Werden
Teillieferungen in Rechnung gestellt, so hat die Bezahlung nach Maßgabe
der vereinbarten Zahlungsbedingungen für jede einzelne zu erfolgen.
3.Die Zahlungspflicht ist erfüllt,
wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto in Euro ohne Vorbehalt
gutgeschrieben ist.
4.Schecks werden zahlungshalber
nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages
gutgeschrieben.
5.Nach Ablauf des Fälligkeitstermins
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes
der Deutschen Bundesbank zuzüglich 4% p.a. (bei Inlandgeschäften zuzüglich
Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung eines weiter gehenden
Schadens bleibt vorbehalten. Ebenso sind wir in diesem Falle berechtigt,
vom Auftrag zurückzutreten oder Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen zu
verlangen. Wir können die Weiterverarbeitung des Auftrages solange zurückstellen,
bis die erbetenen Sicherheiten oder Vorauszahlungen eingegangen sind,
ohne das der Auftraggeber aus der sich insoweit ergebenen Verzögerungen
Rechte gegen uns herleiten kann.
6.Die Aufhebung
einer Kreditgewährung, auch so weit sie in der Einräumung von
Zahlungsfristen im rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt uns jederzeit
vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit für eine bestehende
Forderung eine nach unserem ermessen ausreichende Sicherheit zu
verlangen. Wird unserem Ersuchen nicht stattgegeben, so sind unsere
Forderungen sofort fällig, wobei Skontogewährungen und andere Vergünstigungen
wegfallen.
Dies gilt ins besonders,
wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nach kommt oder
wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage
stellen, sowie bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten des
Auftraggebers gegenüber dritten, bei Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung durch den Auftraggeber und bei Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers. Zu weiteren
Lieferungen sind wir in diesem Falle nur Verpflichtet, wenn der
Auftraggeber Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet. Bittet der
Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt an Stelle der
Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von
den Verträgen, so weit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten.
7.Voraus- bzw. Abschlagszahlungen
verzinsen wir nicht.
D.) Lieferung und
Lieferzeit
1.Angaben über
Lieferfristen und -termine gelten nur annährend, es sei denn, dass wir
diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2.Lieferfristen beginnen mit dem
Zugang unserer Auftragsbestätigung; sind danach noch Unterlagen vom
Auftraggeber zu beschaffen, so beginnt die Lieferfrist mit dem Tag der
Beschaffung, Genehmigung oder Klarstellung.
3.Haben wir die Einhaltung einer
Frist oder eines Termins zugesichert, so muss uns der Auftraggeber
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wurde auch diese Frist
von uns nicht eingehalten ist der Auftraggeber berechtigt von diesem
Auftrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder
Nichtleistung sind so weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.Ereignisse höherer Gewalt
berechtigen uns, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen
Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise Zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg,
Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrssperren und sonstige Umstände
gleich, die nicht von uns beeinflusst werden können.
5.Zur Erbringung von
Teillieferungen sind wir berechtigt.
E.) Versand und
Gefahrenübergang
1.Verpackung,
Versandweg und Transportmittel sind unserer Wahl überlassen.
2.Die Lieferung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Übergabe der bestellten
Ware an den Spediteur oder Frachtführers, spätestens bei Verlassen
unseres Lagers oder Lieferwerks, geht die Gefahr auch bei Lieferung frei
Bestimmungsort, CIF FOB oder ähnlicher Klauseln, auf den Auftrageber über.
3.Versandfertig gemeldete Ware
muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt,
sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers zu lagern.
4.Die Versicherung der Lieferung
gegen Schäden jedweder Art obliegt dem Auftraggeber. Bei Transportschäden
hat der Auftraggeber unverzüglich den Schadensersatzanspruch bei dem
zuständigen Beförderungsunternehmen zu melden. Ansprüche aus
Transportschäden sind uns auf Verlangen abzutreten.
F.) Abnahmeverzug
1.Gerät der
Auftraggeber mit der Abnahme der Leistung in Verzug, so hat er, auch
ohne Verschulden und unbeschadet aller übrigen Rechte, uns alle aus dem
Verzug entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen.
G.) Eigentumsvorbehalt
1.Alle gelieferten
Waren bleiben bis zu Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch bedingter
und künftig entstehender Forderungen und auch, wenn Zahlungen für
besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum
(Vorbehaltsware).
2.Der Auftraggeber dar die
Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist,
veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann
ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst
Nebenrechten auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist er nicht
berechtigt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden
Waren veräußert, wird nur die Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns
abgetreten.
3.Der Auftraggeber verpflichtet
sich , die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte
zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei
eingriffen von Gläubigern des Auftraggebers, insbesondere bei einer Pfändung,
hat uns der Auftraggeber sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung
zu machen und sämtliche Kosten von Maßnahmen zur Abwendung des
Eingriffes zu tragen.
4.Der Auftraggeber hat die
Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu
versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die
Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Auftraggeber hat
seine Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
H.) Gewährleistung/Haftung
1.Auf alle
gelieferten Maschinen geben wir 12 Monate Gewährleistung im
einschichtigen Betrieb, bei abweichender Auftragsbestätigung, zählt
die in der Auftragsbestätigung genannte Dauer.
2.Der Auftraggeber ist
verpflichtet, eingehende Lieferungen unverzüglich sorgfältig zu überprüfen.
Mängel an den gelieferten Gegenständen und das fehlen zugesicherter
Eigenschaften sind uns innerhalb einer Woche nach Empfang detailliert
schriftlich mitzuteilen. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln hat die
schriftliche Anzeige sofort nach Feststellung zu erfolgen.
3.Bei berechtigter fristgemäßer
Mängelrüge werden, wir nach unserer Wahl, die Mängel unentgeltlich
nachbessern oder die mangelhaften Gegenstände gegen mangelfreie Gegenstände
austauschen. Auf unser Verlangen wird der Auftraggeber beanstandete Ware
frachtfrei an uns zurücksenden; stellt sich die Mängelrüge in einem
solchen Falle als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten
Rücksendung zu unseren Lasten. Liegt nur ein geringfügiger Mangel vor
oder sind die Kosten für Zeit- und Fahrtaufwand unserer mit der Mängelbeseitigung
beauftragten Mitarbeiter im Verhältnis zum vorliegenden Mangel unverhältnismäßig
hoch, so können wir vom Auftraggeber die Übernahme dieser Zeit- und
Fahrtaufwände unserer Mitarbeiter bei der Mängelbeseitigung verlangen.
4.Bei Fehlschlag der Nachbesserung
oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; eine Rückgängigmachung
des Vertrages ist ausgeschlossen bei Sondermaschinen, die speziell für
den betreffenden Auftraggeber gefertigt wurden. weiter gehende Ansprüche
jeglicher Art, sind, so weit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
5.Verändert der Auftraggeber das
gelieferte Erzeugnis ohne unsere vorherige Zustimmung, so sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
6.Wir können die Beseitigung von
Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen
nicht erfüllt.
I.) Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1.Erfüllungsort für
unserer Lieferungen ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk, bei
Lieferungen ab Lager, das Lager. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist
unsere Firma in Dresden.
|